PBV_3

Die Grundstücke und Häuser der Pécs-Innenstadt – Einleitung

Während meiner Beschäftigung mit den Kunstdenkmälern von Pécs war das Studium der zur Verfügung stehenden ortsgeschichtlichen Literatur eine Selbstverständlichkeit. Im Zeitraum der Jahrhundertwende war das Interesse an der Ortsgeschichte sehr lebhaft. Zuvor, seit dem 18. Jahrhundert, traten József Koller, dann Pál Aigl, später József Brüsztle mit wertvollen Aktivitäten hervor, diese waren jedoch, entsprechend ihrer geistlichen Berufung, vor allem auf das Kirchliche bezogen, obwohl damit auch Anknüpfungen an das Weltliche einhergingen. Um die Mitte des [19.] Jahrhunderts hat das Werk von Mihály Haas schon weitgehend säkularen Charakter, leider steht es in seinen Grundlagen weit hinter seinen Vorgängern. Am Ende des 19. Jahrhunderts begann eine intensive Tätigkeit um die Erforschung der Vergangenheit der Stadt und des Komitats, die in das 20. Jahrhundert hinüberreichte. Weil das Interesse an der Vergangenheit der Stadt nicht nur bei Einigen vorhanden war, sondern bei großen Teilen der Stadtbevölkerung, erschienen diesbezüglich zahlreiche Publikationen. Sehr förderlich war, dass zu dieser Zeit auch die lokale Presse erstarkte und so für die Veröffentlichung auch umfangreicherer Studien Gelegenheit geboten wurde. Der herausragende Forscher dieser Zeit war Adolf Cserkuti, der als Stadtarchivar eine Vielzahl fundierter und authentischer Artikel schrieb. Béla Németh hat aufgrund seiner Forschungen im Stadt- und Landesarchiv viele kleinere und einige größere Arbeiten veröffentlicht. Die Museumsdirektoren Ottó Szőnyi, dann György Fejes publizierten zum Teil in der Tagespresse und weiterhin in den Jahrbüchern der Museen, hauptsächlich über aktuelle Themen. Von ihnen, besonders von Szőnyi, gab es auch selbständige Veröffentlichungen. István Szentkirályi, Péter Gerece und zahlreiche andere forschten in dieser Richtung. Gesondert hervorzuheben ist die Tätigkeit von Ferenc Várady und seiner Mitarbeiter, der in beispielhafter Weise, eine in der damaligen Zeit herausragende Monographie zustande brachte. Diese Forschungen hatten hauptsächlich Ereignisgeschichte und Personen zum Gegenstand. Aber die Ereignisse finden immer irgendwo statt, die Personen gibt es immer irgendwo. Daher haben sie auch ihre eigenen sachlichen Bezüge und Auswirkungen. Während des Studiums der lokalgeschichtlichen Literatur wurden gerade diese Probleme offenbar. Die in den Veröffentlichungen mitgeteilten Platzbestimmungen konnten oft nicht mit dem heutigen Platz identifiziert werden. Die früheren Gassennamen kannten wir nicht. Die nachvollziehbare Hausnummerierung entstand erst Ende des 19. Jahrhunderts. Gerade wegen dieser Mängel hielt sich über Jahrhunderte die Gewohnheit, die Häuser nach ihrem Eigentümer oder früheren Eigentümer zu benennen. In vielen Fällen wurden sogar die Gassen nach einem in der Gasse wohnenden Eigentümer eines Hauses benannt. Diese Benennungsgewohnheit wurde in bedeutendem Maße sogar von unseren genannten Forschern praktiziert, denn ihre Zeitgenossen, an die sie sich wandten, verstanden sie wohl, uns bot sie aber keine befriedigende Orientierung mehr. Wie aus dem im Archiv des Komitates Baranya befindlichen Nachlass von Béla Németh hervorgeht, erschien dieses Problem bereits in seiner Zeit.

PBV_4

Diese Mängel haben mich veranlasst zu versuchen, die Identifizierung eindeutig zu gestalten. Da die meisten Ereignisse der Vergangenheit mit dem uralten Stadtkern verknüpft sind, habe ich mich auf dieses Gebiet beschränkt. Damit man auf die Zeit vor der Mitte des 19. Jahrhunderts zurückgreifen konnte, schien das 1856 angelegte Grundbuch, das bis 1895 Gültigkeit hatte, am besten geeignet. Dieses konnte man mit den von der Stadt angefertigten amtlichen Urkunden, die sämtliche Stadtgrundstücke und ihre wichtigsten Daten beinhalteten, sehr gut ergänzen. Darunter ist jenes von 1864 hervorzuheben, dessen Erscheinung durch die Namensänderung eines Großteils der Gassen sowie durch die neu eingeführte Hausnummerierung nach Gassen notwendig wurde. Vorher war nämlich die Hausnummerierung nach Stadtteilen üblich, so kam es vor, dass neben einem Haus mit der Nummer 200 ein anderes mit der Nummer 500 stand. Auch das Grundbuch hat dieses System der Hausnummerierung. Die Nummerierung von 1864 ist jedoch schlecht gelungen, und konnte daher keine lange Lebensdauer haben. Die Frage der Nummerierung musste deshalb in der Mitte der 1880er Jahre neu geordnet werden. Deren Ergebnis ist das im Wesentlichen noch heute bestehende Nummerierungssystem. Dieses wurde 1887 in der von Béla Németh redigierten Veröffentlichung bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung hätte die Verbindung zwischen dem Grundbuch und der bestehenden Realität schaffen müssen. Diese Quellen haben mit den Ergänzungen der Publikationen in der Tagespresse eine ausreichende Basis für die Identifikation geschaffen. Die Geschichte der Stadt begann jedoch nicht um 1856, daher waren die vorgenannten Ergebnisse nicht befriedigend. Die regnicolaris conscriptio aus dem Jahr 1828 ist eine sehr genaue, gewissenhafte Arbeit. Deren Verbindung mit dem Grundbuch von 1856 wurde durch die die Tätigkeit von Béla Németh ermöglicht. In seinem Nachlass befindet sich ein Auszug aus dem Buch der Fassionen. Seitdem ist dieses amtliche Verzeichnis verloren, das seinerzeit die Rolle des Grundbuchs einnahm und die mit dem Inhaberwechsel der Immobilien zusammenhängenden Protokolle der Fassionen beinhaltete. Der Auszug von Németh beinhaltet die Fassionen zwischen 1828 und 1850, die die Innenstadt betreffen. Mit deren Hilfe konnte man die Identifikationen bis 1828 zurückverfolgen. Da die bedeutendste Epoche der Stadtgeschichte der Kampf um die Erlangung des Ranges einer freien königlichen Stadt war und die Wurzeln der späteren Ereignisse in diese Zeit zurückreichen, schien die Fortsetzung der Forschung wünschenswert. Diese konnte man aber nicht in der Zeit zurückschreitend durchführen. Man musste daher zeitlich viel tiefer ansetzen. Dies ermöglichte das 1722 angefertigte, jedoch später nicht mehr existierende Grundbuch. Dieses Werk wurde glücklicherweise so gestaltet, dass mit seiner Hilfe einer Karte der Stadt ziemlich authentisch erstellt werden konnte. Es war daher naheliegend von dieser auszugehen und mit Einbeziehung des städtischen Schrifttums bis 1828 zu gelangen, um auf diese Weise die gegenläufige Forschung zu verbinden. Diese Methode ermöglichte zugleich eine Kontrolle, weil beim 1828er Zusammentreffen die Angaben stimmen mussten, womit die Identifikation bzw. die Richtigkeit der Identifikation eindeutig erbracht war.

PBV_5

Ich versuchte noch tiefer in der Zeit vorzustoßen, jedoch mit geringem Erfolg. Es standen insgesamt zwei Quellen zur Verfügung. Die eine war die 1687 angefertigte Konskription von Vinczens-Nagy, die nach ihrem Charakter – nachdem sie ein im Krieg verwüstetes Komitat inventarisierte – keinen großen Erfolg versprach. Tatsächlich waren auch nur wenige Angaben verwendbar. Die andere, schon besser verwendbare conscriptio, entstand 1695. Hier entstand dadurch ein Problem, dass der Raitzenverwüstung 1704 ein bedeutender Teil der hier Lebenden zum Opfer fiel, Familien starben aus, ihren Platz nahmen neue Einwanderer ein. Während der Raitzenverwüstung wurde mit dem Stadthaus auch das ganze Schrifttum vernichtet, welches die bisherigen Veränderungen einigermaßen hätte erfassen können. Erst seit 1707 blieb uns vom Schriftum der Verwaltung etwas erhalten. Daher konnte man zwischen den Verhältnissen um 1695 und dem Grundbuch von 1722 keine befriedigende Verbindung herstellen. Davon waren nur Daten über den größten Teil der Kossuth Lajos utca und zum Teil über die Sallai utca nutzbar. Außerdem gab es nur einige Streubelege aus anderen Teilen der Stadt. Oben habe ich die Motivation für die Forschung kurz skizziert, die Erweiterung des ursprünglichen Programms und die Richtlinien für den Forschungsablauf. Es scheint jedoch notwendig – wenigstens kurz – das bearbeitete Quellenmaterial zu veröffentlichen und dieses zugleich zu bewerten. Über die Grundstücks- und Hausverkäufe führte die Stadt von Anfang an Registratur, urbariale Aufstellung und Bücher der Fassionen. Leider hat sich davon nichts erhalten. Für jeden Kauf und Verkauf von Immobilien war die Genehmigung der Stadt notwendig. Das Schriftenmaterial ist außerordentlich lückenhaft, zum Glück geschah die Genehmigung in der Ratssitzung, so dass in den Protokollen der Ratssitzungen Spuren erhalten blieben. Meistens. Denn die Überschreibung der Immobilien kostete auch damals Geld, weshalb man bestrebt war, dies zu versäumen. Man war nur dann gezwungen dies zu tun, wenn man die Immobilie weiter veräußern wollte. Folglich war es kein seltener Fall, dass man die Überschreibung von 2–3 Immobilien an einem Tag bewerkstelligte. Das Ehrgefühl des in der Stadt wohnenden Adels erlaubte nicht, dass sich mit ihren Angelegenheiten die Bürger befassen, daher finden wir nur selten Angaben über Besitzveränderungen von Häusern der Adeligen, trotzdem ist deren Geschehen über andere Kanäle feststellbar. Darüber hinaus scheint es so, dass auch die Administration zu Wünschendes hinterließ, denn einige Titel erschienen nicht in den Protokollen. Das größte Manko ist, dass die Protokolle nicht vollständig vorhanden sind. So fehlen zum Beispiel die Protokolle aus der Zeit von November 1730 bis Januar 1735, dann von Dezember 1737 bis November 1739. Es fehlt ebenfalls sämtliches Material von 1850 bis 1856. Ein gewisses Maß an Unterstützung, gewissermaßen als Ersatz, bieten die hinterlassenen Konskriptionen aus dieser Zeit, die eigentlich für andere Zwecke erstellt wurden. Die Aufzeichner gingen nicht ungeordnet, sondern in der Reihenfolge der Häuser vor. Wenn es gelang, diese Reihenfolge festzustellen, waren die Aufzeichnungen in vielen Fällen eine Hilfe. So konnte man, trotz Schwierigkeiten, nebst geringer Mängel, mit Erfolg die Besitzer der Grundstücke, deren Maßänderungen, Aufteilungen, Zusammenlegungen verfolgen und nachweisen.

PBV_6

Die Bedeutung der verwerteten Konskriptionen ist im Hinblick auf diese Arbeit verschieden. Die allererste von der Stadt durchgeführte und erhaltene Konskription stammt aus dem Jahr 1712. Eigentlich ist darin von Erhebung der Kriegssteuer die Rede. Da jedoch jedes Haus bezahlt hat, ist sie als Erfassung der Häuser verwendbar. Diese Aufzeichnung ist nicht nur deshalb wichtig, weil sie die erste ist, sondern auch deshalb, weil aus ihr die umfangreiche Zerstörung und die große Lückenhaftigkeit zum Ausdruck kommt, die durch die Raitzenverwüstung 1704 verursacht wurde. Deshalb habe ich bei jedem Grundstück gekennzeichnet, ob darauf ein Wohnhaus stand. Es gab zwar einige Grundstücke, die ich nicht identifizieren konnte, daher gibt es eine geringfügige Ungenauigkeit. Die Konskriptionen dienten in erster Linie der Steuererhebung. Deren Präzisierung hat offensichtlich ihren Grund darin, dass man vier Qualitätskategorien festgelegt hat, die uns eine Vorstellung von den damaligen Gebäuden der Stadt ermöglichen. Dieses Bild ist ziemlich jämmerlich. Fast neunzig Prozent der Wohnhäuser werden in die Kategorie vier gestuft, dies konnte jedoch nicht im materiellen Interesse der Stadt sein. Hierher gehören die Konskriptionen der Jahre 1764 und 1774. In den Konskriptionen erhielten die Häuser natürlich Nummern, diese waren jedoch nur laufende Nummern, jedes Mal gab es andere, weshalb sie für die Identifizierung unbrauchbar waren. Eine Änderung brachte der Kampf um die Erlangung des Status einer freien königlichen Stadt. In diesem Interesse musste man auch die materielle Situation der Stadt offenlegen. Die Voraussetzung für die Feststellung des Immobilienvermögens war eine Stadtkarte und ein dieser entsprechendes Immobilienkataster. Im Auftrag der Stadt hat der Geometer Antal Duplatre 1766/1777 die Stadt vermessen und ein Grundstückskataster angefertigt. Bedauerlicherweise sind die Karte und das Kataster verloren gegangen. Lediglich von der Karte des innerstädtischen Teils sind Kopien erhalten. Diese Kopien stimmen alle miteinander genau überein, weshalb sie wahrscheinlich getreue Nachbildungen des Originals sind. Auf dieser Grundlage konnte festgestellt werden, dass die Arbeit von Duplatre nicht das Niveau erreicht hat, das mit den Geräten und Methoden für die Vermessungsarbeiten in der damaligen Zeit erreichbar gewesen wäre. Es ist anzunehmen, dass auch das Grundstückskataster einiges zu wünschen übrig ließ, weil die Stadt schon am 13. Februar 1784 den Landvermesser Ferenc Quits beauftragt hat, „auf der Basis der Catastrum Karte und des Liber Fundalis ein neues Register“ anzufertigen. Dieses ist auch erstellt worden, jedoch ebenfalls verloren gegangen. Erhalten geblieben ist aber eine auf dessen Grundlage angefertigte Aufstellung, die die Flurplan-Nummern der Grundstücke, die Hausnummern und die Namen der Besitzer im Jahr 1786 enthält. Leider enthält sie nur die Gartenfläche der Häuser, sonst keine Angaben. Aber auch so ist sie sehr wertvoll, denn seit 1785 wird bei allen Verkäufen die Hausnummer und die Grundstücksgröße in Quadratklaftern angegeben, was die Identifizierung wesentlich erleichterte. Dies dauerte jedoch nur bis 1801. Von da an wurden die Häuser wiederholt umnummeriert, weil in der Zwischenzeit als Folge der Grundstücksteilungen und neuer Bautätigkeiten die Hausnummerierung verwirrend war. Im Anschluss daran wurde 1828 eine neue Hausnummerierung durchgeführt, und zwar in einer jährlichen „regnicolaris conscriptio“, diese war jedoch auch nicht langlebig. Die Hausnummern wechselten in kurzen Zeitabständen bis zur Einführung des Grundbuchs von 1856, das bis 1895 Gültigkeit hatte. Genauer gesagt, von 1864 an war eine zweifache Nummerierung üblich.

PBV_7

Die Stadt hat nämlich zu dieser Zeit die Frage der Gassennamen geordnet und die Hausnummerierung nach Gassen anstatt der bis dahin geltenden Nummerierung nach Stadtteilen eingeführt. So hat das Grundbuchamt weiterhin seine alten Hausnummern benutzt, auf der anderen Linie kamen neue Hausnummern in Gebrauch. Aber das System der Hausnummerierung von 1864 war nicht besonders gelungen, daher wurde um 1885 wiederholt ein neues Nummerierungssystem eingeführt, das sich als beständiger erwies und im Wesentlichen auch noch heute gültig ist. Unter Beachtung der oben gegebenen Bewertung gebe ich für jedes Grundstück die in den Jahren 1712, 1722, 1777, 1786 (oder 1794), 1828, 1856, 1864 und 1885 gültig gewesenen Hausnummern an. Was die Flächenmaße der Grundstücke anbelangt, ist die Lage folgende: Vor der Duplatre-Vermessung gab es nirgends Angaben über die Flächenmaße der Grundstücke. Von da an waren die von Duplatre festgestellten Werte maßgebend, die jedoch fehlerhaft waren. Wir kennen viele Kontrollvermessungen, die alle von den Angaben des Fundualis-Buches abwichen, oft um 20–30 Quadratklafter. Diese Vermessungen haben jedoch in keinem Falle zur Änderung der Angaben im Fundualis-Buch geführt. Bezeichnend für diese Lage ist folgender Bericht: „Diese Aufnahme ist nach dem Masstabe der authentizirten Mappe de Douplatre in Facie Loci bearbeitet worden. Zu dieser Aufzeichnung wird auch angegeben, welcher namentlich genannte Besitzer wie viel besitzt, aber wenn es sich aus dieser Aufnahme herausstellen sollte, dass das Urbarialis-Buch vom Fassionalis-Brief abweichen sollte, und beide vom Auszug der gegenwärtigen Landvermessung, dann fragt sich, welche zu verwenden ist.“ Dies geschah am 12. Mai 1826. Daraus ist zu folgern, dass die Angaben der Grundstücksmaße unverwendbar sind. Dies war auch nicht nach der Anlage des Grundbuches von 1856 möglich, denn für dieses ist nicht nur kennzeichnend, dass es keine Karten, sondern auch keine Grundstücksmaße gibt, nur die zur Zeit der Anlegung vorhandenen Flächenmaße der Gärten, deren Werte in wundersamer Weise in allen Fällen auf Null enden. Ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung der Erhebungen ist, dass auf jedem darin erscheinenden Grundstück ein Wohnhaus stand. Wenn aus irgend einem Grund ein unbebautes Grundstück erfasst wurde, dann wurde dies immer gesondert angegeben. Der in der Erhebung erscheinende Name ist meistens, aber nicht immer, der Name des Besitzers. Es kann eventuell auch der Name des zweiten Gatten der Witwe des Hausbesitzers, oder in ähnlicher Weise auch der Name des eingeheirateten, die Familie ernährenden Schwiegersohns. Dies stellt sich erst bei späterem Verkauf heraus, indem nicht mehr der zweite Mann, der Schwiegersohn, sondern die Witwe oder der Mädchenname der Erbin erscheint. Bei Besitzerwechsel pflegte man den Rechtstitel des Wechsels anzugeben, den Namen des Verkäufers und des Käufers, eventuell, besonders früher, auch ihren Beruf. Es erscheint die Angabe, ob es sich um ein unbebautes oder bebautes Grundstück handelt. Genannt werden auch die Nachbarn und es wird auch der Kaufpreis angegeben. In einem Zeitraum, in dem die Hausnummerierung eingeführt war, wird die Hausnummer und das Flächenmaß angegeben, jedoch nicht die Namen der Nachbarn. In vielen Fällen können außer den hier genannten, auch andere Angaben erscheinen. Aus Gründen des Umfangs war es unmöglich, das vorgefundene Quellenmaterial in seiner Gesamtheit zu präsentieren. Ganz davon abgesehen, dass es bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts meistens deutsch oder lateinisch lautete. Dessen originale Wiedergabe hätte die Benutzung erschwert.

PBV_8

Ich war daher bestrebt, in allen Fällen den Namen des Verkäufers und des Käufers zu veröffentlichen, ferner den Gegenstand des Kaufvertrages, den Beruf der Geschäftspartner, die Flächenmaße des Grundstücks, und den Kaufpreis. Dies alles jedoch in möglichst prägnantester Formulierung. In allen Fällen gebe ich jedoch die Quelle an, wenn jemand über das Mitgeteilte hinaus Informationen wünschen sollte, in der Lage sein sollte, dies zu versuchen. Bei Angaben aus den Protokollen der Ratssitzungen gibt es dafür wenig Hoffnung. Wenn jedoch separate Aktenstücke, Dokumente oder die Tagespresse als Quelle dienten, dann ist ein Versuch zu empfehlen. Es kam in zahlreichen Fällen vor, dass die aufgefundenen Angaben aus einer parallelen Quelle ergänzbar waren. In solchem Falle nenne ich die parallele Quelle nicht, die erwähnenswerte Angabe kennzeichne ich jedoch in Klammern an der betreffenden Stelle. Die Angaben in Klammern sind also immer gleichzeitig und authentisch. Die fremdsprachlichen Informationen bringe ich immer in ungarischer Übersetzung. Genauer gesagt in sinngemäßer kompakter Übersetzung. Es kommt selten vor, dass ich den einen oder anderen Teil zitiere. Die Familiennamen versuchte ich buchstabengetreu zu wiedergeben, die Taufnamen jedoch, wenn möglich, in ihrer heutigen ungarischen Form. Dies führte dazu, dass besonders im 18. Jahrhundert ein und dieselbe Person mehrere, oft kaum vergleichbare Namen hatte. Das betrachtete ich jedoch nicht als ausreichenden Grund, aus diesen Namenvarianten, stellvertretend einen einzigen, konstanten Familiennamen auszuwählen. Dies kommt besonders bei den Slawen vor in der Zeit vor Kaiser Joseph, viele dieser Fälle gibt es auch bei anderen. Eine besondere Kategorie ist, wenn am Anfang des 18. Jahrhunderts in vielen Fällen der Familienname durch den Beruf ersetzt wird, noch häufiger wird dafür auch der Herkunftsort herangezogen. Es kommt vor, dass ich ungarische Quellen buchstabengetreu zitiere, bei Übersetzungen wende ich die gegenwärtigen orthographischen Regeln des Ungarischen an. Außer den oben erwähnten Hauptquellen gibt es zahlreiche Belege anderweitiger Herkunft. Solche sind das authentische Archivmaterial des Stadtarchivs, die Urkunden und Protokolle des Bischöflichen Archivs und des Archivs des Domkapitels, in einigen Fällen auch des Landesarchivs. Bei der Erforschung und Übersetzung dieses, meist lateinischen, Materials war mir Ede Petrovich, Archivar des Domkapitels, eine sehr große Hilfe. Bei der Aufarbeitung des Materials habe ich immer Karten benutzt. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass ich mich auch bezüglich der Formulierung an die Karten hielt. Auch der Benutzer ist dadurch gezwungen, die manchmal vielleicht allzu kompakt vermittelten Veränderungen auf der Karte zu verfolgen, denn nur so werden sie eindeutig und klar. Diesem Ziel dient die beigefügte, die Zustände von 1722 und 1960 darstellende, Karte. In vielen Fällen kann auch die Verwendung der Duplatre-Karte von 1777 und die Katasterkarte von 1865 von Vorteil sein. Das Forschungsmaterial bietet nur die bis 1895 eingetretenen Veränderungen, denn das ist die Vergangenheit. Die ab diesem Zeitpunkt erfolgten Veränderungen beinhaltet das schon damals in Kraft getretene und auch heute benutzte Grundbuch, das ist also schon die Gegenwart. Konsequenterweise behandle ich die seither geteilten Grundstücke noch als eine Einheit, jedoch zeige ich mit dem Erscheinen der Hausnummerierung den Tatbestand der Teilung an.

PBV_9

Anders ist jedoch die Lage im Hinblick auf die Wohngebäude. Mein Ziel war, nach Möglichkeit sämtliche noch vor 1945 erbaute und heute noch stehende Wohngebäude sowie öffentliche Gebäude mit ihren wichtigsten Daten zu registrieren, wie Zeitpunkt der Errichtung, der Bauherr, der Architekt, der Ausführende, die Beschaffenheit des Gebäudes. Jedoch sind die diesbezüglichen Resultate eher dürftig. Der Grund ist das Fehlen des Quellenmaterials. Bis zur Mitte des vergangenen Jahrhunderts brauchte man keine Genehmigung für das Bauvorhaben, dies wurde höchstens durch feuerpolizeiliche Vorschriften geregelt. Der erste Schritt zur Bereinigung des Problems war, dass die Stadt 1853 einen Ausschuss zur Aufsicht der Gebäudeverschönerung ins Leben rief, der sich hauptsächlich mit Fragen der Stadtentwicklung beschäftigte. Wenn jemand sein Bauvorhaben anmeldete, begab man sich vor Ort und bestimmte die zu bebauende Gassenfront. Später wurde jedoch sein Wirkungskreis erweitert. Zum Beispiel sorgte er dafür, dass beim Bebauen der Gassenfront mit Reihenhäusern die aus dem Mittelalter herrührenden Rinnsteindurchgänge untersagt werden. Oder er verpflichtete die Bauherren, dass jedes Gebäude eine Brandmauer haben soll. Die Protokolle des Ausschusses sind jedoch verloren, daher konnte man über die Bautätigkeiten während der Zeit seiner Amtstätigkeit nur bruchstückhafte Informationen erhalten. Die erste Bauordnung trat 1873 in Kraft, ihre praktische Anwendung verzögerte sich jedoch noch um Jahre. So waren Dokumente über Baumaßnahmen nur vereinzelt aufzufinden, und auch diese waren sehr unvollständig. Wie aus den Registern ersichtlich, wurde ein erheblicher Teil ausgemustert, ein anderer Teil ging verloren. Daher gelang es, auch trotz intensiver Unterstützung der Archivare, nur einen Bruchteil der Entstehung der Gebäude zu erfassen. Wertvolle Hilfe bot auch die Tagespresse, denn sie berichtete oft über Bautätigkeiten. Diese habe ich natürlich auch verwendet. Manchmal musste man sich mit den Eintragungen in den Registern begnügen, zum Beispiel: Bausache des X. Y. Diese waren jedoch kein Beweis, dass es sich um den Bau eines neuen Hauses oder um einen signifikanten Umbau handelte, trotzdem konnte der Zeitpunkt und der Stil des Gebäudes eine gewisse Orientierung bieten. Infolge des hier Dargelegten kann vielleicht nur die Hälfte der nach der Regulierung erfolgten Bebauung mehr oder weniger abgeklärt werden. Wenn wir auch das urtümliche Aussehen der Innenstadt in Betracht ziehen, dass sich hinter dem neuzeitlichen Mauerputz eines wesentlichen Teils der Gebäude uralte Mauern verbergen, muss man sich damit abfinden, dass die Anzahl der Häuser mit unbekannter Vergangenheit sehr groß bleibt. Die einzelnen Grundstücke und Häuser präsentiere ich nach der Hausnummerierung von 1960. Da sich auch seither einzelne Hausnummern änderten und sich auch in Zukunft ändern werden, schien es notwendig, diese Frage zeitbeständig zu ordnen. Die von mir angewandte Hausnummerierung ist im Wesentlichen identisch mit jener, die in den Katasterkarten der 1960er Jahre erscheint. Dort, wo es trotzdem Abweichungen gibt, gebe ich nach der von mir verwendeten Hausnummer auch die Nummer auf der Karte an. So kann die noch lange gültige Katasterkarte die Eindeutigkeit garantieren. Bezüglich der Hausnummerierung sind noch einige Fragen zu klären. Es war bereits davon die Rede, dass vor der 1885er Nummerierung viele Schwierigkeiten dadurch entstanden, dass entweder beim Bauen neuer Häuser oder beim Teilen der Grundstücke keine neue Hausnummer zur Verfügung stand. Daher war es notwendig, mit dem Kennzeichen 1/2 neue Hausnummern dazwischen zu schieben.

PBV_10

Es gab auch 7/8er Hausnummern. Dem versuchte man 1885 einen Riegel vorzuschieben, als recht viele Grundstücke mehrere Hausnummern bekamen. So hat man an zwei Gassen grenzende Grundstücke ohne Rücksicht darauf, ob es an beiden Seiten überhaupt ein Haus gab, separat nummeriert. Ähnlich verfuhr man auch mit den Eckgrundstücken. Das heißt, dass dasselbe Grundstück zwei Hausnummern haben konnte. Indem ich die Daten eines jeden Grundstücks nur unter einer Hausnummer behandle und auch die dasselbe Grundstück betreffenden weiteren Hausnummern angebe, würden bei der laufenden Hausnummerierung der anderen Gassen Lücken entstehen. Ein ähnliches Problem kann auch nach 1885 bei der Grundstücksteilung entstehen. Aus diesem Grund verweise ich an diesen Stellen darauf, wo die Angaben über das Grundstück zu finden sind. Es gehört eigentlich nicht zum Themenkreis der Immobilienforschung, wenn jedoch im Laufe der Forschungsarbeit eine sich auf das Haus beziehende erwähnenswerte andersartige Information erscheint, erwähne ich diese in die Chronologie eingefügt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Zu allen Informationen wird auch die Quelle angegeben. Da die vollständige Benennung der Quellen notwendigerweise umfangreich ist, habe ich Abkürzungen verwendet. Die Abkürzungen sollten nach Möglichkeit aus den Anfangsbuchstaben der wichtigen Wörter bestehen. Die Abkürzung des Tanácsülési jegyzőkönyv lautet TJ [Protokoll der Ratssitzung]. Die der Zeitung Pécsi Figyelő [Pécser Beobachter] PF. Wenn es um eine unter dem Namen des Autors erschienene Studie, Artikel handelt, dann sind die ersten zwei Buchstaben der Abkürzung das Monogramm des Autors. Das Werk mit dem Titel A régi jezsuita kollégium háztelke [Das Hausgrundstück des früheren Jesuitenkollegiums] von Adolf Cserkuti bekam die Abkürzung CAJ. Die benutzten Abkürzungen bringe ich in alphabetischer Reihenfolge, zusammen mit den vollständigen Entsprechungen. Diese Auflistung der Abkürzungen enthält einen wichtigen Teil der ortsgeschichtlichen Bibliographie, daher bietet sie auch Interessenten vor Ort Hilfe. Im Rahmen dieser Arbeit befasste ich mich nicht mit den Gassen, mit der bischöflichen Burg und innerstädtischen Kirche. Die Frage der Gassen der Innenstadt habe ich in einer separaten Studie behandelt, die bischöfliche Burg und die innerstädtische Kirche als eigenständige Einheiten verschiedener Entwicklung können nur Gegenstand selbständiger Studien sein. Eine zu lösende Frage war, in welcher Form ich das gesammelte riesige Material präsentiere. Ein anderes derartiges Werk kannte ich nicht, es stand keine mustergültige Vorlage zur Verfügung. Am praktikabelsten schien die strikte Befolgung der alphabetischen Ordnung, die Hausnummerierung und die chronologische Reihenfolge. Diese habe ich daher verwirklicht. Ich muss auch auf einen widersprüchlich scheinenden Fakt verweisen. Es kommt vor, dass ich im Zusammenhang mit demselben Sachverhalt zwei nicht übereinstimmende Behauptungen bringe, die aus verschiedenen Quellen resultieren. Meine Aufgabe für diese Arbeit war nicht die Quellenkritik sondern die Datenpräsentation. Deshalb muss der Benutzer entscheiden, welche Information er für authentisch hält. Schließlich noch eine Feststellung. Gleich welch umfangreiches Material ich mit größtmöglicher Sorgfältigkeit durchgesehen habe, wahrscheinlich ist, dass später noch zahlreiche neue Daten zum Vorschein kommen. Da dies notgedrungen bei allen Forschungsarbeiten der Fall ist und daher der vollkommene Abschluss der Forschung theoretisch nur im Unendlichen möglich wäre, bin ich gezwungen die Ergebnisse meiner Arbeit so, mit all ihrer Mangelhaftigkeit und gewiss mit den in ihr verborgenen Fehlern, den Interessenten zur Verfügung zu stellen.

József Madas